Gefördert werden eigenbetriebliche Forschung, Auftragsforschung sowie Forschung als Kooperation mit einem oder mehreren anderen Unternehmen oder mit einer oder mehreren Einrichtung/en für Forschung und Wissensverbreitung (z. B. außeruniversitäre Forschungseinrichtungen). Die Bemessungsgrundlage im Wirtschaftsjahr beträgt für entstandene, förderfähige Aufwendungen des Anspruchsberechtigten max. 4 Mio. Euro. Forschungszulage: 25 % der förderfähigen Aufwendungen (siehe BSFZ).
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