Schulungen zu ESG-Richtlinie und Taxonomie |
Die Gesetzliche Regularien der Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD
(Corporate Sustainable Reporting Directive)
– Sicherstellung der ESG-Ziele
– Erweiterung der bisherigen Berichtspflicht (seit 2017) für kapitalmarktorientierten
Unternehmen (bislang ungeregelte Darstellung)
– Verpflichtung zur Veröffentlichung eines „Sustainablity Statement“ im
Lagebericht
– Verpflichtende Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance)
– Sukzessive Anwendung
2024: für bereits berichtspflichtige Unternehmen >500 MA
2025: für alle großen Unternehmen mit 2 von 3 Kriterien (§267 HGB)
>250 MA; >50 Mio. Umsatz; >25 Mio. Bilanzsumme
2026: Kapitalmarktorientierte KMU´s
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