Schulungen zu ESG-Richtlinie und Taxonomie

 

 

Die Gesetzliche Regularien der Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD

(Corporate Sustainable Reporting Directive)

– Sicherstellung der ESG-Ziele

– Erweiterung der bisherigen Berichtspflicht (seit 2017) für kapitalmarktorientierten

Unternehmen (bislang ungeregelte Darstellung)

– Verpflichtung zur Veröffentlichung eines „Sustainablity Statement“ im

Lagebericht

– Verpflichtende Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance)

– Sukzessive Anwendung

2024: für bereits berichtspflichtige Unternehmen >500 MA

2025: für alle großen Unternehmen mit 2 von 3 Kriterien (§267 HGB)

>250 MA; >50 Mio. Umsatz; >25 Mio. Bilanzsumme

2026: Kapitalmarktorientierte KMU´s

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