In den letzten Monaten ist die Nachfrage nach Förderung aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) erheblich gestiegen. Vor dem Hintergrund der begrenzten verfügbaren Mittel und der bereits sehr deutlich verlängerten Bearbeitungszeiten sind gem. Nr. 1.2 der ZIM-Richtlinie steuernde Maßnahmen notwendig. Daher können nach dem 07. Oktober 2021, 20:00 Uhr, vorübergehend keine Anträge mehr für Zuschüsse im ZIM angenommen werden (befristeter Antragsstopp); dies gilt auch für Projektskizzen. Die mit dieser Maßnahme verbundenen Unannehmlichkeiten bedauern wir sehr. Bis zum 07. Oktober 2021, 20:00 Uhr, werden beim zuständigen Projektträger in Papierform oder elektronisch eingegangene Anträge entgegengenommen, wenn sie Nr. 4.5.2 Buchstabe b) Satz 3 der ZIM-Richtlinie erfüllen und vollständigen Anträgen gem. Nr. 6.1.1 a) bis e) bzw. 6.1.2 a) oder 6.1.2 b) der ZIM-Richtlinie entsprechen. Auf die Bearbeitung bereits vorliegender bzw. noch rechtzeitig eingereichter Anträge sowie auf Auszahlungen bewilligter Vorhaben hat die Maßnahme keine Auswirkungen.
Vom befristeten Antragsstopp ausgenommen sind Anträge mit internationalen Partnern im Rahmen von bilateralen und multilateralen Ausschreibungen mit anderen Ländern (mit längeren Bearbeitungszeiten ist zu rechnen) sowie Anträge für Leistungen zur Markteinführung. Die Anwendung der Fristenregelung in Nr. 6.1.2 b) der ZIM-Richtlinie für die Beantragung der zweiten Förderphase bei Innovationsnetzwerken wird für die Dauer der Maßnahme befristet ausgesetzt.
Bitte beachten Sie:
Anträge, die nach dem 07. Oktober 2021, 20:00 Uhr, eingehen, werden nicht angenommen und bewertet. Die betroffenen Antragsteller werden entsprechend informiert.
Über die Wiederaufnahme der Antragsannahme wird in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Mitteln für 2022 und Folgejahre, die im Bundeshaushalt 2022 festgelegt werden, zu entscheiden sein.