Aktuelles neues Förderprogramm zur finanziellen Unterstützung bei Investitionen in Digitalisierung. Anschaffungs- und Herstellungsausgaben der zum Investitionsvorhaben zählenden beweglichen Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (unter anderem Anlagen, Maschinen), die innerhalb des geförderten Unternehmens in Baden-Württemberg eingesetzt werden, sofern diese aktiviert werden und abschreibungsfähig sind. Zuwendungen können von 2.000€ bis 1.000.000€ gewährt werden. Die Förderquote beträgt zwischen 10% und 25% der Förderkosten. Wir beraten Sie gern